Nach der Österreichischen Kraftstoffverordnung 2012 bestand in Österreich für 2023 die Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen um 6 Prozent zu vermindern und – bezogen auf den Energiegehalt – zumindest einen Anteil von 3,4 Prozent der in den Verkehr gebrachten fossilen Ottokraftstoffe und zumindest 6,3 Prozent der fossilen Dieselkraftstoffe durch erneuerbare Energie zu substituieren.